Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

    Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

    Hinweise für Schaumburg: Abwasseranlagen: Genehmigung

    Genehmigung von industriellen und kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen.

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt.


    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kläranlagenbetreiber sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Samtgemeinden bzw. deren beauftragte Abwasserbetriebe sowie Wasser- und Abwasserverbände. Die Kläranlagenstandorte sind in der Karte der Abwasserentsorgungsgebiete dargestellt.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei. Sie bedürfen jedoch einer Einleitungserlaubnis.

    Abwasserverbände

    Wasser- und Abwasserverbände sind durch die jeweilige Stadt, Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde beauftragt, die Abwasserbeseitigung für diese durchzuführen.

    Anschrift

    Abwasserverband "Auetal"

    Abwasserverband Auetal
    Maschstraße 50
    31683 Obernkirchen
    Tel. 05722/89008-0

    Abwasserverband "Gehle-Holpe"

    Abwasserverband »Gehle-Holpe«
    An der Kläranlage 1
    31715 Meerbeck
    Tel. 05721/3560

    Wasserverband "Nordschaumburg"

    Wasserverband Nordschaumburg
    Am Holzplatz 17
    31698 Lindhorst
    Tel. 05725/94130

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Schaumburg: Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wasser- und Abwasserverbände sind durch die jeweilige Stadt, Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde beauftragt, die Abwasserbeseitigung für diese durchzuführen.

    Anschrift

    Abwasserverband "Auetal"

    Abwasserverband Auetal
    Maschstraße 50
    31683 Obernkirchen
    Tel. 05722/89008-0

    Abwasserverband "Gehle-Holpe"

    Abwasserverband »Gehle-Holpe«
    An der Kläranlage 1
    31715 Meerbeck
    Tel. 05721/3560

    Wasserverband "Nordschaumburg"

    Wasserverband Nordschaumburg
    Am Holzplatz 17
    31698 Lindhorst
    Tel. 05725/94130

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Fax: 05721 703-1499

    Telefon Festnetz: 05721 703-1413

    E-Mail: wasser@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Hinweise für Schaumburg: Abwasseranlagen: Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMU

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de