Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

    Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

    Hinweise für Salzgitter: Abwasseranlagen: Genehmigung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Tiefbau und Verkehr

    Beschreibung

    Der Fachbereich hat folgende Aufgaben:

    • Planung und Entwurf des öffentlichen Straßennetzes
    • Bauausführung und Bauüberwachung
    • Unterhaltung der Brücken und Durchlässe
    • Unterhaltung der Straßen
    • Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung
    • Hoheitliche Aufgaben der Stadtentwässerung sowie Deponiebau

    Der Fachdienst wird durch Herrn Thorsten Fleige-Lütgering geleitet.

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Birnbaum-Straße 30-32

    38229 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    * Mo: 09:00 - 12:00 * Di: 09:00 - 12:00 * Do: 14:00 - 18:00 * Fr: 09:00 - 12:00 Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Fax: 05341 8394966

    Telefon Festnetz: 05341 8394402

    E-Mail: tiefbau-verkehr@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMU

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de