Abwasseranlagen: Genehmigung
Beschreibung
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.
Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gewässer- und Bodenschutz
Beschreibung
Die Wasserbehörde überwacht und schützt die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen) und das Grundwasser in Braunschweig. Sie schreitet u. a. bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ein und überwacht Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörde erteilen auch Erlaubnisse oder Genehmigungen für Anlagen in und an Gewässern, prüfen die Möglichkeit einen Brunnen bohren zu lassen und genehmigen Gewässerbenutzungen.
Die Aufgaben der Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz. Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.
Wichtige Aufgaben der Stadt Braunschweig im Bodenschutz sind unter anderem:
- die Erfassung und Bewertung von Altlasten
- Anordnungen zur Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
- Führen des Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnisses einschl. Erteilen von Auskünften aus dem Verzeichnis
- Vertreten von Belangen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei der Planung und Genehmigung unterschiedlicher Vorhaben (Straßenbau, Gewässerbau, baulicher Anlagen usw.)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@braunschweig.de
Kontaktperson
Frau Piotr
Stichwörter
Oker, magnet angeln, Schrottangeln, Trinkwasser
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
ValidierungMU