Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese Erlaubnis müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis können Sie schriftlich in Papierform, über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) und ab 2023 über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen.

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie dem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

    Online-Dienst

    Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge

    ID: L100040_482064350

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Hausanschrift

    An der Christoph-Bernhard-Bastei 8

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 04441 898-1036

    Telefon Festnetz: 04441 898-0

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-vechta.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wesermarsch

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Str. 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4401 927100

    Telefon Festnetz: +49 4401 9270

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Hausanschrift

    Ravensberger Str. 20

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04441 8982601

    Fax: 04441 8981037

    E-Mail: 2601@landkreis-vechta.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rönnelstraße 10

    26919 Brake (Unterweser)

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-511(Zentrale)

    Fax: 04401 4285

    E-Mail: gesundheitsamt@wesermarsch.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

    BIC: SLZODE22

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zweckverband Veterinäramt JadeWeser

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastraße 1

    26419 Schortens

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roffhausen, B210

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04421 7788-0

    E-Mail: veterinaeramt@jade-weser.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalstelle Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Str. 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brake, Kreishaus
      Linie:
      • Bus: Linie 440, Wesersprinter

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-327

    E-Mail: veterinaeramt@jade-weser.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Antrag ist vollständig und richtig ausgefüllt
    • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate (§ 11 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG))

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Betäuben von Tieren, Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge: Erteilung, Sachkundenachweis, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Betäuben von Wirbeltieren, Sachkundenachweis zum Betäuben von Tieren, Sachkundenachweis zum Töten von Tieren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de