Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte Erteilung

    Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

    Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cuxhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten Sie können bei Bedarf auch individuelle Termine vereinbaren. Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr ------------------

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-2061

    Fax: 04721 66-270138

    E-Mail: ea@landkreis-cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2013 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2021 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Cuxhaven - Einheitlicher Ansprechpartner - Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag vormittags

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    E-Mail: ea@landkreis-cuxhaven.de

    Telefon Festnetz: 04721 66-2061

    Fax: 04721 66-270138

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2021 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis
    • Zuverlässigkeitsnachweis
    • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG))
    • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG)
    • ggf. Bedürfnisnachweis
    • Eignungsnachweis
    • Haftpflichtnachweis
    • Nachweis Unfallversicherung
    • ggf. erforderliche Baugenehmigung und entsprechende Abnahme
    • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller benötigt:

    • die erforderliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung besitzt und
    • eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
    • Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung der Schießstätte
    • Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Mögliche Rechtswege erfahren Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Fristen

    Bei ortsfesten oder ortsveränderlichen Schießstätten ist eine Erlaubnis vor der Aufnahme der Nutzung erforderlich.

    Wurde für einen schießsportlichen Verein die Erlaubnis erteilt und die Zuverlässigkeit und die Eignung einer verantwortlichen Person nachgewiesen, muss, nachdem diese Person nicht mehr Mitglied im Verein ist, der Verein das Ausscheiden der Person an die zuständige Stelle melden und innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person benennen und deren Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen.

    Kosten

    Unterstützende Institutionen

    • Bundeszentralregister
    • Staatsanwaltschaft
    • Polizeidienststelle
    • Sachverständiger für Schießanlagen
    • Bauordnungs-/Immissionsschutzbehörde
    • ggf. Ausländerbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 11.03.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)