Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Beschreibung

    Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

    Beispiele für Marktprivilegien:

    • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
    • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
    • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
    • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts

    Weitere Informationen zum Thema "Veranstaltungen" finden Sie in den folgenden Leistungen:

    • Veranstaltung eines Wochenmarktes
    • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wesermarsch

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Str. 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4401 927100

    Telefon Festnetz: +49 4401 9270

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste,
    • Antrag auf Festsetzung,
    • Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten,
    • Führungszeugnis Belegart 0,  
    • Gewerbezentralregisterauskunft Belegart 9,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    bei Vereinen:

    • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung

    bei juristische Personen:

    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftervertrag

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
    • geeigneter Veranstaltungsort

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Festsetzung erfolgt nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Antrag.

    Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der  Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzeigen.

    Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.

    Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 und 40.1.22 an.

    Gebühr 450.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalterin/ Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English