Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten.
Ansprechpartner
Landkreis Emsland - Fachbereich Umwelt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 62
49705 Meppen
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
Linie:- Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Wolfgang Pante
Telefon Festnetz: 05931 44-1544
E-Mail: wolfgang.pante@emsland.de
Internet
Formulare
Antrags-/Anzeigeformular für den Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen
Merkblatt - Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Kosten
Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.
Prüfung einer Anzeige:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.01.2021
Stichwörter
ValidierungohneRessort