Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Hinweise für Radolfshausen: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis des Landkreises Göttingen.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis des Landkreises Göttingen.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten.
Hinweise für Radolfshausen: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Kosten
Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.
Prüfung einer Anzeige:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radolfshausen: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.01.2021
Stichwörter
ValidierungohneRessort
Metainformation
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- Ursprungsportal: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen in Radolfshausen
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