Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten.
Ansprechpartner
FB 44 - Regionalplanung und Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Montag und Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontaktperson
Frau Marie Bornemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05551 708-143
Fax: 05551 7089441
E-Mail: mbornemann@landkreis-northeim.de
Herr Andreas Gerrits
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Northeim: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
In den folgenden Merkblättern haben wir für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen benötigt werden.
Merkblatt Eigenverbrauchstankstelle für Dieselkraftstoff
Merkblatt Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Formulare
Hinweise für Northeim: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Kosten
Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.
Prüfung einer Anzeige:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Weitere Informationen
Hinweise für Northeim: Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.01.2021
Stichwörter
ValidierungohneRessort