Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Beschreibung
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die
- die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
- die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.
Beispiele: Striptease oder Tabledance
Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen
- die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
- Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Stadt Vechta - Fachdienst 32 - Bürger- und Ordnungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1551
49364 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Gewerbestelle, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt, Standesamt
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Adresse
Postanschrift
Postfach 1353
49375 Vechta
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- natürliche oder juristische Person
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.8 - je nach Zeitaufwand. Für eine einmalige Veranstaltung fallen jedoch höchstens 246,00 EUR an, für mehrere Veranstaltungen oder einen unbefristeten Zeitraum höchstens 276,00 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen: Erteilung