Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen
    99094002019004

    Als Inkassodienstleister registrieren lassen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Registrieren Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister, wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten.

    Beschreibung

    Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Eine Inkassodienstleistung ist die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.
    Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit durch die zuständige Stelle angeordnet oder geändert werden.

    Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:

    • Testamentsvollstreckung,
    • Haus- und Wohnungsverwaltung,
    • Fördermittelberatung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landgericht Aurich

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 3
    26603 Aurich (Ostfriesland)

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009
    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    • Antragsformulare finden Sie auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
    • OnlineAntrag auf NAVO
    • Schriftformerfordernis: ja

    Voraussetzungen

    Registriert werden kann, wer

    • für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und
    • auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus
    • über eine besondere Sachkunde (theoretisch und praktisch) verfügt und diese durch Unterlagen nachweist.

    Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

    • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

    Im Bereich der Inkassodienstleistungen soll die Auflage angeordnet werden, fremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Allgemein verfügbare Rechtsbehelfe

    Entscheidet die zuständige Behörde nicht antragsgemäß oder widerruft sie eine Registrierung (§ 14 RDG), kann binnen eines Monats bei der zuständigen Behörde Widerspruch oder sogleich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Die Registrierungsbehörde entscheidet nicht über Streitigkeiten zwischen registrierten Rechtsdienstleistungserbringern und -empfängern oder zwischen Rechtsdienstleistungserbringern. Zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Beteiligten müssen vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.

    Verfahrensablauf

    Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Nachweise und erbracht sind, nimmt die zuständige Behörde die Registrierung vor und veranlasst ihre öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.

    Gebühr für die Registrierung. Hiervon ist bei der Registrierung einer juristischen Person auch die gleichzeitige Eintragung einer "qualifizierten Person" abgegolten. : Gebühr 150,00 EUR

    Gebühr für die Eintragung einer weiteren "qualifizierten Person".: Gebühr 150,00 EUR

    Gebühr für den Widerruf oder die Rückgabe der Registrierung.: Gebühr 75,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen als vorübergehende Rechtsdienstleistung in Deutschland ausüben.

    Weitere Informationen

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2009
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung - von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen, Registrierung, Rechtsdienstleistungsregister, Rechtsdienstleistung, Inkassobüro, Debitorenbanking, Debitorenmanagement, Einziehungsstellen, Inkassodienst, Inkassounternehmen, Forderungseinzug für Dritte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024