Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Beschreibung

    Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.  

    Hinweise für Friesland: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Die berufliche Niederlassung/eigene Praxis/Praxisgemeinschaft im Landkreis Friesland ist unter Vorlage einer beglaubigten Kopie der Erlaubnisurkunde gegenüber dem Fachbereich Gesundheitswesen anzuzeigen.

    Für das Antragsverfahren Heilpraktikererlaubnis ist der Fachbereich Ordnung zuständig.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Friesland: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnisse: Fachbereich Ordnung

    Niederlassung: Fachbereich Gesundheit

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8850

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr T. Tetz Stellvertreter: Herr D. Rieck

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04461 919-8820

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    E-Mail: gesundheit@friesland.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • kurzgefasster Lebenslauf
    • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    • ein Identitätsnachweis
    • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
    • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
    • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
    • ein Nachweis darüber, dass  die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat

    Voraussetzungen

    • Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

    1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

    Verfahrensablauf

    Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.

    Hinweise für Friesland: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    In Niedersachsen gibt es unterschiedliche Prüfungsverfahren, für die dementsprechend verschiedene Unterlagen benötigt werden. Unterschieden wird zwischen einer Heilpraktikererlaubnis und den beschränkten Erlaubnissen.

    Die Heilpraktikererlaubnis beinhaltet eine schriftliche und mündliche Prüfung beim Gutachterausschuss des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Die dafür notwendigen Unterlagen sind aus der Aufstellung zu entnehmen.

    Für die beschränkten Erlaubnisse findet eine Prüfung nach Aktenlage, die nur durch den Landkreis Friesland durchgeführt wird, statt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.

    Hinweise für Friesland: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Die Prüfungs- und Verwaltungskosten belaufen sich auf ca. 400,00 €. Zusätzlich entstehen ggf. Kosten durch die Prüfung beim Gutachterausschuss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilpraktiker/in - Erlaubnis, Heilpraktikererlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English