Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

    Sie müssen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich einer Kenntnisüberprüfung vor dem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss stellen.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Anzeigepflicht

    Seit dem  01.01.2020 besteht eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktiker/innen. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 17.12.2019 wurde der neue § 7 a in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgenommen. Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige vorgelegt werden muss. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der angegebenen Daten sind dem Gesundheitsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

    Auch alle Heilpraktiker, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind zu der Anzeige bis zum 01.03.2020 verpflichtet.

    Ein Anzeigeformular ist unter „Dokumente“ zum Download eingestellt.

    Die Anzeige beim Gesundheitsamt ersetzt nicht Anzeigen oder Genehmigungen nach anderen Vorschriften.

    Der/Die Heilpraktiker/in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Hygiene-Verordnung zu beachten.

    Heilpraktiker/in ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.



    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Anzeigepflicht

    Seit dem 01.01.2020 besteht eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktiker/innen. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 17.12.2019 wurde der neue § 7 a in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgenommen. Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige vorgelegt werden muss. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der angegebenen Daten sind dem Gesundheitsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

    Auch alle Heilpraktiker, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind zu der Anzeige bis zum 01.03.2020 verpflichtet.

    Ein Anzeigeformular ist unter "Dokumente" zum Download eingestellt.

    Die Anzeige beim Gesundheitsamt ersetzt nicht Anzeigen oder Genehmigungen nach anderen Vorschriften.

    Der/Die Heilpraktiker/in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Hygiene-Verordnung zu beachten.

    Heilpraktiker/in ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Der Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist an den Landkreis Rotenburg (Wümme) - Gesundheitsamt - zu richten.

    Unter „Dokumente“ finden Sie für die drei Arten der Heilpraktikererlaubnis jeweils eine Checkliste, die Ihnen hilft, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, sowie Vordrucke für ein Antragsschreiben. Außerdem ist dort ein Vordruck für die vorzulegende ärztliche Bescheinigung mit dem der Rechtsgrundlage entsprechenden Wortlaut hinterlegt.

    Ausführliche  Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

    Die nächste schriftliche Überprüfung der Kenntnisse nach § 2 Abs. 1 i HPG-DVO für die Heilpraktikererlaubnis und die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf Psychotherapie findet in der Regel zweimal jährlich jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres statt. Anträge hierfür nimmt das Gesundheitsamt spätestens bis zum 15. Januar bzw. bis 15. August an.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Der Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist an den Landkreis Rotenburg (Wümme) - Gesundheitsamt - zu richten.

    Unter "Dokumente" finden Sie für die drei Arten der Heilpraktikererlaubnis jeweils eine Checkliste, die Ihnen hilft, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, sowie Vordrucke für ein Antragsschreiben. Außerdem ist dort ein Vordruck für die vorzulegende ärztliche Bescheinigung mit dem der Rechtsgrundlage entsprechenden Wortlaut hinterlegt.

    Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

    Die nächste schriftliche Überprüfung der Kenntnisse nach § 2 Abs. 1 i HPG-DVO für die Heilpraktikererlaubnis und die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf Psychotherapie findet in der Regel zweimal jährlich jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres statt. Anträge hierfür nimmt das Gesundheitsamt spätestens bis zum 15. Januar bzw. bis 15. August an.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt - Dienststelle BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 4

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-5209

    Fax: 04761 983-5249

    E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis mit Lichtbild,
    • eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch,
    • ein kurz gefasster Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat sein darf,
    • ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat,
    • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
    • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
    • eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HeilprG beantragt wurde,

    ggf. weitere Dokumente und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und

    eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein),

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Sie legen die Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) ab
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
    • Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie

    Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ zu führen.

    Der Bereich des Heilpraktikerwesens wurde mit dem „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 legitimiert.

    Es können drei Arten der Heilpraktikererlaubnisse erworben werden:

    • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
    • die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie und
    • die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

    Der Bereich des Heilpraktikerwesens wurde mit dem "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 legitimiert.

    Es können drei Arten der Heilpraktikererlaubnisse erworben werden:

    • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
    • die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie und
    • die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an. Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.: Abgabe ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Seit dem  01.01.2020 besteht eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktiker/innen. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 17.12.2019 wurde der neue § 7 a in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgenommen. Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige vorgelegt werden muss. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der angegebenen Daten sind dem Gesundheitsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

    Auch alle Heilpraktiker, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind zu der Anzeige bis zum 01.03.2020 verpflichtet.

    Ein Anzeigeformular ist unter „Dokumente“ zum Download eingestellt.

    Die Anzeige beim Gesundheitsamt ersetzt nicht Anzeigen oder Genehmigungen nach anderen Vorschriften.

    Der/Die Heilpraktiker/in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Hygiene-Verordnung zu beachten.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Seit dem 01.01.2020 besteht eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktiker/innen. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 17.12.2019 wurde der neue § 7 a in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgenommen. Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige vorgelegt werden muss. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der angegebenen Daten sind dem Gesundheitsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

    Auch alle Heilpraktiker, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind zu der Anzeige bis zum 01.03.2020 verpflichtet.

    Ein Anzeigeformular ist unter "Dokumente" zum Download eingestellt.

    Die Anzeige beim Gesundheitsamt ersetzt nicht Anzeigen oder Genehmigungen nach anderen Vorschriften.

    Der/Die Heilpraktiker/in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Hygiene-Verordnung zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktiker Erlaubnis, Gesundheitsamt, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilpraktikerin, Naturheilkunde, Heilkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024