Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Beschreibung
Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.1 Team Verwaltung, Medizinalaufsicht, Senioreneinrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00–16:00 Dienstag 08:00–16:00 Mittwoch 08:00–16:00 Donnerstag 08:00–16:00 Freitag 08:00–13:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- ein Identitätsnachweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
- Lebenslauf ( mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Festnetz/Handynummer )
- die Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten Heiratsurkunde / Auszug Familienbuch
- ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin (Personalausweis/ Reisepass, in Zweifelsfällen: Staatsangehörigkeitszeugnis)
- ein amtliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden mit Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. (siehe Anlage Formblatt)
- ein Nachweis (Schulzeugnis) darüber, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
- falls vorhanden, Nachweise über eventuelle Zusatz-, Fort- oder Weiterbildungen bzw. Vorbereitungsmaßnahmen
- Lebenslauf ( mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Festnetz/Handynummer )
- die Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten Heiratsurkunde / Auszug Familienbuch
- ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin (Personalausweis/ Reisepass, in Zweifelsfällen: Staatsangehörigkeitszeugnis)
- ein amtliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden mit Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. (siehe Anlage Formblatt)
- ein Nachweis (Schulzeugnis) darüber, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
- falls vorhanden, Nachweise über eventuelle Zusatz-, Fort- oder Weiterbildungen bzw. Vorbereitungsmaßnahmen
Formulare
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Voraussetzungen
- Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2017
Stichwörter
QSKommune, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilpraktiker/in – Erlaubnis, Heilpraktikererlaubnis