Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
Sie müssen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich einer Kenntnisüberprüfung vor dem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner
53.3 - Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1415
Fax: +49 5351 121-1614
Kontaktperson
Frau Henkel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1409
Frau Dubielzig
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis mit Lichtbild,
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch,
- ein kurz gefasster Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat sein darf,
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HeilprG beantragt wurde,
ggf. weitere Dokumente und Nachweise.
Hinweise für Helmstedt: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
In Niedersachsen kann neben der uneingeschränkten Erlaubnis auch eine Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden.
Hierfür werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- eidesstattliche Erklärung, dass der/die Antragsteller/in nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig wird
- Aus- und Fortbildungsnachweis/Studiennachweise
- Nachweise über Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie und bei Diplom-Psychologen
- beglaubigte Kopie der Diplom-Urkunde
- beglaubigte Kopie des Diplomzeugnisses mit Prüfungsfächern
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
In Niedersachsen kann neben der uneingeschränkten Erlaubnis auch eine Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden.
Hierfür werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- eidesstattliche Erklärung, dass der/die Antragsteller/in nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig wird
- Aus- und Fortbildungsnachweis/Studiennachweise
- Nachweise über Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie und bei Diplom-Psychologen
- beglaubigte Kopie der Diplom-Urkunde
- beglaubigte Kopie des Diplomzeugnisses mit Prüfungsfächern
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
- Nds. Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Hinweise für Helmstedt: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Auf welche Sachgebiete sich die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erstreckt ist in der o.g. Richtlinie geregelt.
Für die Heilpraktiker allgemein: Vgl. 5.7.2 und 5.8.3
Für die Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: Vgl. 7.3 und 7.6.2
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Auf welche Sachgebiete sich die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erstreckt ist in der o.g. Richtlinie geregelt.
Für die Heilpraktiker allgemein: Vgl. 5.7.2 und 5.8.3
Für die Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: Vgl. 7.3 und 7.6.2
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein),
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
- Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Hinweise für Helmstedt: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Das Überprüfungsverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Land Niedersachsen nimmt an einem länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerprüfung teil, bei dem der schriftliche Teil der Überprüfung anhand eines bundeseinheitlichen Fragebogens erfolgt. Diese Überprüfung wird nicht vom Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt selbst, sondern durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- angesiedelt ist, durchgeführt.
Der Schriftliche Teil der Überprüfung findet an zwei Terminen im Jahr statt:
- 3. Mittwoch im März
- 2. Mittwoch im Oktober
Um die Prüfungstermine wahrnehmen zu können, ist der Antrag bis spätestens jeweils zum 31.12. bzw. 31.07. eines Jahres beim Landkreis Helmstedt einzureichen.
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Das Überprüfungsverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Land Niedersachsen nimmt an einem länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerprüfung teil, bei dem der schriftliche Teil der Überprüfung anhand eines bundeseinheitlichen Fragebogens erfolgt. Diese Überprüfung wird nicht vom Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt selbst, sondern durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- angesiedelt ist, durchgeführt.
Der Schriftliche Teil der Überprüfung findet an zwei Terminen im Jahr statt:
- 3. Mittwoch im März
- 2. Mittwoch im Oktober
Um die Prüfungstermine wahrnehmen zu können, ist der Antrag bis spätestens jeweils zum 31.12. bzw. 31.07. eines Jahres beim Landkreis Helmstedt einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an. Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.: Abgabe ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2024
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktiker Erlaubnis, Gesundheitsamt, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilpraktikerin, Naturheilkunde, Heilkunde