Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Beschreibung
Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner
53.3 - Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Fax: +49 5351 121-1614
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1415
Kontaktperson
Frau Henkel
Frau Dubielzig
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- ein Identitätsnachweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
In Niedersachsen kann neben der uneingeschränkten Erlaubnis auch eine Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden.
Hierfür werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- eidesstattliche Erklärung, dass der/die Antragsteller/in nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig wird
- Aus- und Fortbildungsnachweis/Studiennachweise
- Nachweise über Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie und bei Diplom-Psychologen
- beglaubigte Kopie der Diplom-Urkunde
- beglaubigte Kopie des Diplomzeugnisses mit Prüfungsfächern
Voraussetzungen
- Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Auf welche Sachgebiete sich die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erstreckt ist in der o.g. Richtlinie geregelt.
Für die Heilpraktiker allgemein: Vgl. 5.7.2 und 5.8.3
Für die Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: Vgl. 7.3 und 7.6.2
Verfahrensablauf
Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Das Überprüfungsverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Land Niedersachsen nimmt an einem länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerprüfung teil, bei dem der schriftliche Teil der Überprüfung anhand eines bundeseinheitlichen Fragebogens erfolgt. Diese Überprüfung wird nicht vom Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt selbst, sondern durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- angesiedelt ist, durchgeführt.
Der Schriftliche Teil der Überprüfung findet an zwei Terminen im Jahr statt:
- 3. Mittwoch im März
- 2. Mittwoch im Oktober
Um die Prüfungstermine wahrnehmen zu können, ist der Antrag bis spätestens jeweils zum 31.12. bzw. 31.07. eines Jahres beim Landkreis Helmstedt einzureichen.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2017
Stichwörter
Heilpraktikerin Erlaubnis, QSKommune, Heilpraktiker/in - Erlaubnis, Heilpraktikererlaubnis