Bestattungsplatz Genehmigung

    Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

    Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Westoverledingen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    26810 Westoverledingen

    Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
    Anzahl: 170
    Gebühren: nein

    Westoverledingen, Ihrener Straße

    Bus: Linie 600

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 100262

    26804 Westoverledingen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04955 933-107

    E-Mail: buergerbuero_mail@westoverledingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2018 (von: Lenger, Nina)

    Technisch geändert am 07.03.2019 (von: Wildeboer, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)