Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.
Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung
Die Samtgemeinde Fredenbeck verfügt über 12 Friedhöfe, die sich auf folgende Ortschaften aufteilen:
- Mulsum
- Kutenholz
- Sadersdorf
- Essel
- Groß Aspe
- Klein Aspe
- Hohenmoor
- Groß Fredenbeck
- Klein Fredenbeck
- Wedel
- Deinste
- Helmste
Die jeweilige Bestattungsart entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung oder wenden Sie sich direkt an die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Fredenbeck.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Fredenbeck.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Fredenbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung
Für den Erwerb einer Grabstätte fallen Gebühren an, die Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen können.
Hinweise (Besonderheiten)
Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung
- Friedhofskapelle Essel
- Friedhofskapelle Kutenholz
- Friedhof Groß Fredenbeck
- Friedhofskapelle Klein Fredenbeck
- Friedhofskapelle Wedel
- Friedhofskapelle Helmste
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Samtgemeinde Fredenbeck
- Friedhof Sadersdorf
- Friedhofskapelle Deinste
- Friedhof Hohenmoor
- Friedhofskapelle Mulsum
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Samtgemeinde Fredenbeck
- Friedhof "Auf dem Hollen", Klein Aspe
- Friedhofskapelle Groß Aspe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011