Bestattungsplatz Genehmigung

    Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

    Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

    Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung

    Allgemeine Informationen

    Die Samtgemeinde Fredenbeck verfügt über 12 Friedhöfe, die sich auf folgende Ortschaften aufteilen:

    • Mulsum
    • Kutenholz
    • Sadersdorf
    • Essel
    • Groß Aspe
    • Klein Aspe
    • Hohenmoor
    • Groß Fredenbeck
    • Klein Fredenbeck
    • Wedel
    • Deinste
    • Helmste

    Die jeweilige Bestattungsart entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung oder wenden Sie sich direkt an die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Fredenbeck.



    Allgemeine Informationen

    Die Samtgemeinde Fredenbeck verfügt über 12 Friedhöfe, die sich auf folgende Ortschaften aufteilen:

    • Mulsum
    • Kutenholz
    • Sadersdorf
    • Essel
    • Groß Aspe
    • Klein Aspe
    • Hohenmoor
    • Groß Fredenbeck
    • Klein Fredenbeck
    • Wedel
    • Deinste
    • Helmste

    Die jeweilige Bestattungsart entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung oder wenden Sie sich direkt an die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Fredenbeck.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

    Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Fredenbeck.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Fredenbeck.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Fredenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwingestraße 1

    21717 Fredenbeck

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04149 91

    Fax: 04149 91-199

    E-Mail: info@fredenbeck.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Fredenbeck)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Fredenbeck: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung

    Für den Erwerb einer Grabstätte fallen Gebühren an, die Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen können.

    Für den Erwerb einer Grabstätte fallen Gebühren an, die Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)