Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.
Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
Ansprechpartner
Grün- und Friedhofsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Grünbetrieb Montag: 7:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 7:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 7:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 7:30 - 15:00 Uhr Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr Friedhofsbetrieb Montag: 7:30 - 15:30 Uhr Dienstag: 7:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 7:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr Freitag: 7:30 - 12:30 Uhr Die Mitarbeiter in den Büros am Stadt- und Waldfriedhof sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr telefonisch erreichbar: Harry Sinkel Tel.: (05141) 12 6763 (Stadtfriedhof) Tel.: (05141) 12 6766 (Waldfriedhof) Alexandra Haß Tel.: (05141) 126760 (Stadtfriedhof) Mareike Neumann Tel.: (05141) 126762 (Stadtfriedhof) Sven Zurawski Tel.: (05141) 126765 (Waldfriedhof)
Kontakt
Telefon Festnetz: 05141 126710(Grünbetrieb)
Telefon Festnetz: 05141 126760(Friedhofsbetrieb)
Kontaktperson
Herr Harry Sinkel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05141 126763
Landkreis Celle - Gesundheitsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Carsten Bauer (Stellv. Amtsleitung und Amtsarzt)
Internet
Landkreis Celle - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jochen Decker (Leiter Ordnungsamt)
Ulrike Brinken (Integrationsbeauftragte)
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011