Bestattungsplatz Genehmigung

    Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

    Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

    Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Grabstätten erwerben:

    Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) informiert über die verschiedenen Grabformen. Auch der neu aufgelegte Flyer (s.u.) bietet einen Überblick über alle Grabformen, Ausführungen und Kosten.

    Nutzungsrecht verlängern:

    Wenn auf einer bereits erworbenen / bestehenden Grabstätte eine Bestattung stattfinden soll, muss ggf. das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz gibt Ihnen gerne nähere Informationen.

    Nutzungsrecht umschreiben:

    Ggf. ist das Nutzungsrecht auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Umschreibung ist gebührenpflichtig, die Umschreibung auf den Ehegatten ist jedoch gebührenfrei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

    Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Die Zuständigkeit liegt bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.).

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05441 909-252

    Telefon Festnetz: 05441 909

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Im Rahmen einer Bestattung sind neben der Sterbeurkunde, der Kostenübernahmeerklärung sowie ggf. der Einäscherungsbescheinigung vorzulegen:

    • Antrag auf Graberwerb
    • ggf. Antrag auf Umschreibung eines Nutzungsrechtes
    • ggf. die Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten zur Beisetzung eines nicht zum engeren Familienkreis gehören Verstorbenen
    • ggf. die Zusatzerklärung über Bedingungen die an anonyme Grabstätten geknüpft sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Sämtliche Gebührensätze können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen. Ansonsten gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) nähere Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

    Bemerkungen

    Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de