Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Beschreibung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.
Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Grabstätten erwerben:
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) informiert über die verschiedenen Grabformen. Auch der neu aufgelegte Flyer (s.u.) bietet einen Überblick über alle Grabformen, Ausführungen und Kosten.
Nutzungsrecht verlängern:
Wenn auf einer bereits erworbenen / bestehenden Grabstätte eine Bestattung stattfinden soll, muss ggf. das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz gibt Ihnen gerne nähere Informationen.
Nutzungsrecht umschreiben:
Ggf. ist das Nutzungsrecht auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Umschreibung ist gebührenpflichtig, die Umschreibung auf den Ehegatten ist jedoch gebührenfrei.
Grabstätten erwerben:
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) informiert über die verschiedenen Grabformen. Auch der neu aufgelegte Flyer (s.u.) bietet einen Überblick über alle Grabformen, Ausführungen und Kosten.
Nutzungsrecht verlängern:
Wenn auf einer bereits erworbenen / bestehenden Grabstätte eine Bestattung stattfinden soll, muss ggf. das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz gibt Ihnen gerne nähere Informationen.
Nutzungsrecht umschreiben:
Ggf. ist das Nutzungsrecht auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Umschreibung ist gebührenpflichtig, die Umschreibung auf den Ehegatten ist jedoch gebührenfrei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die Zuständigkeit liegt bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.).
Die Zuständigkeit liegt bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.).
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Im Rahmen einer Bestattung sind neben der Sterbeurkunde, der Kostenübernahmeerklärung sowie ggf. der Einäscherungsbescheinigung vorzulegen:
- Antrag auf Graberwerb
- ggf. Antrag auf Umschreibung eines Nutzungsrechtes
- ggf. die Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten zur Beisetzung eines nicht zum engeren Familienkreis gehören Verstorbenen
- ggf. die Zusatzerklärung über Bedingungen die an anonyme Grabstätten geknüpft sind
Im Rahmen einer Bestattung sind neben der Sterbeurkunde, der Kostenübernahmeerklärung sowie ggf. der Einäscherungsbescheinigung vorzulegen:
- Antrag auf Graberwerb
- ggf. Antrag auf Umschreibung eines Nutzungsrechtes
- ggf. die Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten zur Beisetzung eines nicht zum engeren Familienkreis gehören Verstorbenen
- ggf. die Zusatzerklärung über Bedingungen die an anonyme Grabstätten geknüpft sind
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Sämtliche Gebührensätze können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen. Ansonsten gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) nähere Auskunft.
Sämtliche Gebührensätze können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen. Ansonsten gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Diepholz (s.u.) nähere Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011