Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb aus besonderen Gründen arbeiten lassen müssen, kann Ihnen eine Ausnahme erteilt werden.
Beschreibung
Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:
- wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
- Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
- Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.
Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:
- nicht möglich ist.
- nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
- besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
- zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
- die Beschäftigung sichert.
- das Gemeinwohl schützt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Apen, Markt
Linie:- Bus: 362,363,364,366,689
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04489 73-80
E-Mail: gemeinde@apen.de
Kontaktperson
Herr Stöhr
Frau Steenblock
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede
erforderliche Unterlagen
Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)
Voraussetzungen
Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
§ 13 Absatz 2 (ArbZG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:
- Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
- Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
- Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Fristen
Fristtyp: Genehmigungsfiktion
Keine Frist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.
Kosten
Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Amt für Arbeitsschutz am 27.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Sonntagsarbeit, Arbeitszeit, Sonntagsbetrieb, Feiertagsarbeit, Sicherung der Beschäftigung, Unterbrechung, Gemeinwohl, Besondere Bedürfnisse, Feiertagsbetrieb