Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

    Beschreibung

    Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

    Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

    Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

    • Beratung
    • Koordination der Versorgung,
    • unterstützende Teilversorgung oder
    • vollständige Versorgung  

    Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Bei Fragen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung können Sie sich wenden an:

    Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.

    Geschäftsstelle

    Fritzenwiese 117

    29221 Celle

    Telefon: 05141-2196986

    E-Mail: info@hospiz-palliativ-nds.de

    Für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche besteht eine Kooperation zwischen der Betreuungsnetz schwerkranker Kinder UG(h) und den regionalen Teams in Niedersachsen.

    Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.

    Fuhrberger Straße 4

    30625 Hannover

    Telefon: 0511-38077000

    Fax: 0511-38077001

    E-Mail: info@betreuungsnetz.org 

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Verordnung

    Voraussetzungen

    • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
    • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
    • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

    Kosten

    Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Sterbebegleitung: Palliativversorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    spezialisierte Palliativversorgung, Palliativversorgung, Krankenkassenleistung, SAPV, Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)