Lebenspartnerschaft Aufhebung
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    Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie deren Aufhebung beantragen.

    Beschreibung

    Ihre Lebenspartnerschaft kann von einem Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

    Wenn Sie einen Aufhebungsantrag stellen wollen, müssen Sie sich rechtsanwaltlich vertreten lassen. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

    Sie müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, damit die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann. Diese Regelung trifft in Härtefällen nicht zu. Ein Härtefall kann beispielsweise bei häuslicher Gewalt vorliegen.

    Das Familiengericht prüft, ob einer der Aufhebungsgründe für Ihre Lebenspartnerschaft vorliegt. Zu den Gründen zählen zum Beispiel: 

    • Beide Personen in der Lebenspartnerschaft wünschen die Aufhebung und leben seit einem Jahr getrennt.
    • Eine Person in der Lebenspartnerschaft wünscht die Aufhebung und die Lebenspartner leben seit 3 Jahren getrennt.
    • Das Fortsetzen der Lebenspartnerschaft stellt eine unzumutbare Härte dar.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Amtsgericht – Familiengericht – ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wennigsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hülsebrinkstraße 1

    30974 Wennigsen (Deister)

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2010

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 1

    30175 Hannover

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Aufhebungsantrag
    • Lebenspartnerschaftsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
    • Personalausweis oder Reisepass 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder
    • gegebenenfalls Zustimmung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners zur Aufhebung
    • gegebenenfalls Nachweis eines Härtefalls 

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Aufhebung oder
    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
    • Sie leben bereits 3 Jahre getrennt oder
    • die Fortsetzung der Partnerschaft wäre für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
         

    Verfahrensablauf

    • Kontaktieren Sie Ihre rechtsanwaltliche Vertretung.
      • Diese kann in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen. 
    • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner zu. 
    • Sie erhalten einen Termin zur mündlichen Verhandlung. 
      • In diesem werden Sie und Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
    • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen für Sie als antragstellende Person sowohl Gerichtskosten als auch Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung an. Bei Bedürftigkeit können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2009

    Technisch geändert am 01.11.2025

    Stichwörter

    Aufhebungsvoraussetzungen, von Lebenspartnerin trennen, Trennung, Scheidung, vom Lebenspartner trennen, Fortsetzung Lebensgemeinschaft unzumutbar, Lebenspartnerschaft aufheben, Aufhebung, Härtefall, getrennt leben, unzumutbare Härte, Lebenspartnerschaft, Aufhebungsantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024