Heimaufsicht

    Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen

    Beschreibung

    Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
    Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.

    Die Heimaufsicht ist somit zuständig für

    • die regelmäßige Überprüfung der Heime

    • den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen

    • die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber

    Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.

    Die Heimaufsicht ist somit zuständig für

    • die regelmäßige Überprüfung der Heime

    • den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen

    • die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der

    Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
    Fachdienst 53 - Gesundheit

    Rönnelstraße 10,
    26919 Brake.
     

    Die Öffnungszeiten sind dieselben.

    Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der

    Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
    Fachdienst 53 - Gesundheit

    Rönnelstraße 10,
    26919 Brake.
     

    Die Öffnungszeiten sind dieselben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:

    Frau Antje Schwarz
    Fachdienst 53 - Gesundheit
    Telefon  04401 927-535

    E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:

    Frau Antje Schwarz
    Fachdienst 53 - Gesundheit
    Telefon  04401 927-535

    E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.

    Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    • Heimgesetz (HeimG)

    • Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),

    • Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),

    • Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),

    • Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),

    • Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).

    • Heimgesetz (HeimG)

    • Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),

    • Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),

    • Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),

    • Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),

    • Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).

    Fristen

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.

    Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.

    In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

    Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.

    In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
    Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.

    Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 02.05.2013

    Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht

    Fachlich freigegeben durch Heimaufsicht

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Behindertenhilfe, Heimaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)