Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen
Beschreibung
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.
Die Heimaufsicht ist somit zuständig für
-
die regelmäßige Überprüfung der Heime
-
den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen
-
die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber
Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.
Die Heimaufsicht ist somit zuständig für
-
die regelmäßige Überprüfung der Heime
-
den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen
-
die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber
zuständige Stelle
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der
Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
Fachdienst 53 - Gesundheit
Rönnelstraße 10,
26919 Brake.
Die Öffnungszeiten sind dieselben.
Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der
Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
Fachdienst 53 - Gesundheit
Rönnelstraße 10,
26919 Brake.
Die Öffnungszeiten sind dieselben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:
Frau Antje Schwarz
Fachdienst 53 - Gesundheit
Telefon 04401 927-535
E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:
Frau Antje Schwarz
Fachdienst 53 - Gesundheit
Telefon 04401 927-535
E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
-
Heimgesetz (HeimG)
-
Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),
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Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
-
Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),
-
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
-
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
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Heimgesetz (HeimG)
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Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),
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Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
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Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),
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Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
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Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
Fristen
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.
Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.
Kosten
keine
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.
In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.
In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.
Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 02.05.2013
Hinweise für Wesermarsch: Heimaufsicht
Fachlich freigegeben durch Heimaufsicht
Stichwörter
Behindertenhilfe, Heimaufsicht