Aktuelle Preisnotierung von Schlachtvieh: Bekanntgabe
Meldepflichtige Schlachtbetriebe müssen ihre Preise für Schlachtmengen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen melden. Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich.
Beschreibung
Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.
Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Vieh- und Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.
Die Notierungskommission ermittelt anhand der zusammengestellten Notierungsbögen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Demnach werden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungs-Verordnung (4. ViehFlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetriebenan die zuständige Stelle gemeldet.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich. Die zuständige Stelle fasst die Meldungen zusammen und errechnet den durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Die Feststellungen werden am Dienstagmittag als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.05.2023