Meldung über Auszahlungspreise und Mengen von Schlachtvieh Feststellung

    Aktuelle Preisnotierung von Schlachtvieh: Bekanntgabe

    Meldepflichtige Schlachtbetriebe müssen ihre Preise für Schlachtmengen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen melden. Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich.

    Beschreibung

    Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

    Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Vieh- und Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.

    Die Notierungskommission ermittelt anhand der zusammengestellten Notierungsbögen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

    Demnach werden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungs-Verordnung (4. ViehFlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetriebenan die zuständige Stelle gemeldet.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 570 26-179

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich. Die zuständige Stelle fasst die Meldungen zusammen und errechnet den durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Die Feststellungen werden am Dienstagmittag als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de