Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Beschreibung

    Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

    Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein:

    • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
    • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
    • gewaltgeprägte Lebensumstände,
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
    • vergleichbare nachteilige Lebensumstände.

    Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

    Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

    Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/ Rehabilitationsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe), soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.

    Bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird, abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichtet soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

    • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
    • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
    • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

    Die vorstehenden Leistungen werden insbesondere durch ambulante Hilfeangebote erbracht, wie

    • Tagesaufenthalte,
    • ambulante Hilfen
    • Übergangswohnungen und - soweit diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen - durch stationäre Wohnangebote.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.

    Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.

    Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.  

    Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bösel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 15

    26219 Bösel

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Bösel (Oldb), Busbahnhof / Kath. Kirche

    Bus: k. A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1154

    26216 Bösel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Sozialamt und Wohngeldstelle, Am Kirchplatz 24 Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04494 89-0

    Fax: 04494 89-10

    E-Mail: gemeinde@boesel.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Nording, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Cloppenburg - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Kühling, Maximilian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.09.2010

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosigkeit, Sozialhilfe, Notlagen und Opferhilfen, finanzielle und sonstige Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)