Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beschreibung
Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.
Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein:
- eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
- vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.
Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/ Rehabilitationsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe), soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.
Bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird, abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichtet soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die vorstehenden Leistungen werden insbesondere durch ambulante Hilfeangebote erbracht, wie
- Tagesaufenthalte,
- ambulante Hilfen
- Übergangswohnungen und - soweit diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen - durch stationäre Wohnangebote.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.
Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.
Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Bereich in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase
Assistenz der Bereichsleitung [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1 ] Soziales
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304
Fax: 04721 66-270357
E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ]
Raum: 166
Nachricht schreiben [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1&mt_step=contact&to_id=578.465.1 ]
Adresse exportieren [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/output/options.php?call=vcard&ModID=9&La=1&FID=578.465.1 ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2304
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.09.2010
Stichwörter
Obdachlosigkeit, Sozialhilfe, Notlagen und Opferhilfen, finanzielle und sonstige Hilfen