Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Beschreibung

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

    Hinweise für Friesland: Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Erster Ansprechpartner für die Antragstellung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen für Asylbewerber ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/-stadt (außer Wangerland). Für Bürger/innen der Gemeinde Wangerland ist der Landkreis Friesland selbst auch erster Ansprechpartner. Dieser entscheidet auch über alle gestellten Anträge.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg

    Kontakt

    Fax: 04461 919-7720

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    E-Mail: soziales@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr F. Börgardts, Stellvertreter: Herr M. Lottmann

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.09.2008

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Empfängnisverhütung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft, Untersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English