Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Hinweise für Friesland: Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Erster Ansprechpartner für die Antragstellung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen für Asylbewerber ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/-stadt (außer Wangerland). Für Bürger/innen der Gemeinde Wangerland ist der Landkreis Friesland selbst auch erster Ansprechpartner. Dieser entscheidet auch über alle gestellten Anträge.
Ansprechpartner
Für Wangerland wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.09.2008
Stichwörter
Sterilisation, Sozialhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Untersuchung, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, Mutterschaft, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft