Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rhede (Ems), Markt
Linie:- Bus: 611
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1134
26898 Rhede (Ems)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 04964 9182-12
Fax: 04964 9182-40
Telefon Festnetz: 04964 9182-13
E-Mail: sozialamt@rhede-ems.de
Kontaktperson
Frau Linda Agnesmeyer
Frau Christina Eilers
Herr Holger Knak (Fachbereichsleitung)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00
Bankinstitut: Emsländische Volksbank
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.09.2008
Stichwörter
Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge