Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Beschreibung

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hilfe zur Gesundheit

    Allgemeine Informationen

    Sicherstellung der medizinischen Versorgung aller Leistungsberechtigten, die nicht gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

    Personen die (laufende) Leistungen der Sozialhilfe erhalten sind den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

    Mehr Informationen zur Sozialhilfe gibt es hier



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3410

    E-Mail: soziales@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    In diesem Fachdienst sind verschiedene soziale Hilfen zusammengefasst. Zu den Aufgaben gehören die existenzsichernden Leistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und Hilfe zum Lebensunterhalt, das Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses, die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe, Versorgungs- und Entschädigungsleistungen, Hilfen bei Blindheit, Bestattungskosten, sonstige Sozialhilfe sowie der Außendienst des Amtes für Teilhabe und Soziales.

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hilfe zur Gesundheit

    • Sozialgesetzbuch Zwöftes Buch (SGB XII)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.09.2008

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de