Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Sozialamt
Beschreibung
Die Aufgabenpalette des Sozialamtes umfasst nahezu alle Lebensabschnitte eines Menschen. Nach der Geburt eines Kindes führt der Weg in aller Regel zur Elterngeldstelle. Diese berät die Eltern über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Auch auf dem individuellen Bildungsweg kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen helfen. So können dort zum Beispiel Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienst-/ Zivildienstleistende beantragt werden. Für alle Fragen rund um das Wohngeld (mit Ausnahme des Stadtgebietes Uelzen) ist das Amt ebenfalls zuständig. Zu den weiteren Aufgabenschwerpunkten des Sozialamtes zählen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende arbeitet das Sozialamt mit der Agentur für Arbeit zusammen. Einen weiteren großen Aufgabenkomplex bildet der Bereich "Hilfe zur Pflege". Für Menschen mit Behinderungen leistet das Amt für Teilhabe Eingliederungshilfe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Elterngeldstelle
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Wohngeld
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter Landkreis Uelzen)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Hilfe zur Pflege
- Pflegestützpunkt
- Migration und Asyl
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
das Sozialamt im Bürger- und Unternehmensservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
abweichende Servicezeiten Sozialamt: Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: 0581 82-429
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Kontaktperson
Frau H. Bartelt (Amtsleitung)
Herr E. Lübbers (Teamleitung wirtschaftliche Hilfen)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.09.2008
Stichwörter
Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge