Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Beschreibung

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Hinweise für Stade: Hilfen zur Gesundheit - nach dem 5.Kapitel SGB XII -

    Allgemeine Informationen

    Die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit nach dem 5.Kapitel des SGB XII beinhalten im Einzelnen folgende Leistungsarten:

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe -zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten- (§ 47 SGB XII)
    • Hilfe bei Krankheit ( § 48 SGB XII )
    • Hilfe zur Familienplanung ( § 49 SGB XII)
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( § 50 SGB XII )
    • Hilfe bei Sterilisation ( § 51 SGB XII )

    Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung:
    Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt - nach dem 3.Kapitel SGB XII -, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach dem 4.Kapitel SGB XII - und Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen - nach dem 5. bis 9.Kapitel SGB XII - erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen der Krankenbehandlung, ohne selbst Mitglied zu sein, wenn sie selbst nicht versichert sind, sie eine Krankenkasse im Bereich des zuständigen Sozialhilfeträgers gewählt haben und sie vom zuständigen Sozialhilfeträger bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet sind.

    Im Übrigen folgen die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit in vollem Umfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft - auch - den Ausschluss der Leistungen für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, die Einschränkung der Sehhilfen und des Zahnersatzes, die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, begrenzt auf Personen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs, und die Zuzahlungen zu den medizinischen Leistungen durch den Sozialhilfeempfänger.

    Ein Formvordruck zur Beantragung der sozialhilferechtlichen Leistungen kann beim Sozialamt des Landkreises Stade und den jeweils genannten Ansprechpartnern abgefordert werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Soziales und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04141 12-5013

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    E-Mail: soziales@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.09.2008

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de