Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Landkreis Celle - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3211
29232 Celle
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 47 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 47 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch 16.09.2008 am 16.09.2008
Hinweise für Niedersachsen: Hilfe zur Gesundheit: Bewilligung
Fachlich freigegeben durch 16.09.2008 am 16.09.2008
Stichwörter
Mutterschaft, medizinische Vorsorge, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sozialhilfe, Sterilisation, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Untersuchung