Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Rinteln
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Die Öffnungszeiten vom Bürgerbüro und einigen weiteren Einrichtungen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen. Wann Ihr*e Ansprechpartner*in für Sie da ist, erfahren Sie im Bürgerinformations- und Servicesystem.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.09.2008
Stichwörter
vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Empfängnisverhütung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft, Untersuchung