Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Hinweise für Hannover: Hilfe zur Gesundheit
Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen kann noch sie von anderen, z. B. einer Krankenversicherung erhält, hat gegebenenfalls Anspruch auf Krankenhilfe.
Zum 01.04.2007 wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWSG) ein Versicherungsschutz für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geschaffen. Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus dennoch nicht von einer Krankenversicherung erhält und sie auch nicht selbst tragen kann, hat gegebenenfalls Anspruch auf Krankenhilfe.
Sie umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung erforderliche Leistungen. Die Sozialhilfe tritt in diesem Fall an die Stelle der Krankenkasse.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen zu Zuzahlungen herangezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 50 - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für allgemeine Informationen Montag: 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Vorsprechen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Hilfe zur Gesundheit
Sozialhilfebescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hannover: Hilfe zur Gesundheit
§§ 47 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Section 47 et seq. Twelfth Book social code (SGB XII)
§§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Sections 47 to 52 Social Code - Twelfth Book (SGB XII)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
§§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Sections 47 to 52 Social Code - Twelfth Book (SGB XII)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.09.2008
Stichwörter
Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge