Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Beschreibung

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Hinweise für Hannover: Hilfe zur Gesundheit

    Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen kann noch sie von anderen, z. B. einer Krankenversicherung erhält, hat gegebenenfalls Anspruch auf Krankenhilfe.

    Zum 01.04.2007 wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWSG) ein Versicherungsschutz für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geschaffen. Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus dennoch nicht von einer Krankenversicherung erhält und sie auch nicht selbst tragen kann, hat gegebenenfalls Anspruch auf Krankenhilfe.

    Sie umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung erforderliche Leistungen. Die Sozialhilfe tritt in diesem Fall an die Stelle der Krankenkasse.

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen zu Zuzahlungen herangezogen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 50 - Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Allee 25

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    für allgemeine Informationen Montag: 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Vorsprechen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42472

    Fax: +49 511 168-44103

    E-Mail: 50service@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Hilfe zur Gesundheit

    Sozialhilfebescheid.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.09.2008

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Untersuchung, Mutterschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Sterilisation, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, medizinische Vorsorge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de