Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Abteilung 500 Allgemeine soziale Hilfen und Recht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05331 840
Fax: 05331 84430
Kontaktperson
Herr Beuse
Frau Böhm
Frau Horn
Herr Lauszus
Frau Pahlke
Herr Rückmann
Frau Sido
Herr Wendt
Frau Weste
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch 16.09.2008 am 16.09.2008
Stichwörter
vorbeugende Gesundheitshilfe, Schwangerschaft, Untersuchung, Empfängnisverhütung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Sterilisation, medizinische Vorsorge