Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

    Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Graalwall 4

    21335 Lüneburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Frauenparkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 508
    Gebühren: ja

    Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis.lueneburg.de

    Fax: +49 4131 26-1703

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2008 (von: Stefan Domanske)

    Technisch geändert am 13.04.2023 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Strachheilkindergarten, Sprachstörung, Ohrenschaden, Hörstörung, Hörschaden, schwerhörig, gehörlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)