Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

    Hinweise für Harburg: Hilfe für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche

    Allgemeine Informationen

    Frühförderung

    Eine hörgeschädigtenspezifische Frühförderung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg (LBZH) übernommen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Bajus. Eine Meldung im Landesbildungszentrum Oldenburg erfolgt automatisch durch die pädaudiologische Klinik. Zeitnah findet eine Erstberatung der Familie durch einen Hausbesuch statt. Ein individueller Förder- und Behandlungsplan in enger Kooperation mit den Fachärzten und dem Gesundheitsamt bzw. der Fachberatung für Hör- und Sprachheilberatung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Herrn Bajus, koordiniert.

    Hörgeschädigten Kindergarten

    Hörgeschädigte Kinder, die in einem Regel- oder Integrationskindergarten mit einer großen Gruppe überfordert sind, können einen Hörgeschädigtenkindergarten besuchen. Der Landkreis Harburg belegt folgende Einrichtungen:

    • Heilpädagogisches Caritas-Zentrum St. Bonifatius in Lüneburg
    • Kindertagesstätte für hörgeschädigte Kinder, Norderstr. 65 in Hamburg

    Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

    Bei einer Aufnahmeempfehlung für den hörgeschädigten Kindergarten wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.

    Internatsbeschulung für hörgeschädigte Schulkinder

    Wenn eine Regelschule aufgrund der Hörschädigung nicht besucht werden kann, besteht die Möglichkeit einer Internatsbeschulung im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg.

    Das Landesbildungszentrum Oldenburg bietet folgende Schulformen:

    • Grundschule
    • Haupt- und Realschule
    • Zieldifferente Förderung Gehörloser, die Lernhilfe benötigen

    Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

    Bei einer Aufnahmeempfehlung für eine Internatsbeschulung im LBZH Oldenburg wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

    Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

    Ansprechpartner

    Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-342

    E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

    Anfahrt über Schloßring!

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hörstörung, gehörlos, Hörschaden, Strachheilkindergarten, schwerhörig, Ohrenschaden, Sprachstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English