Frühförderung Hörgeschädigte
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
Hinweise für Harburg: Hilfe für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche
Frühförderung
Eine hörgeschädigtenspezifische Frühförderung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg (LBZH) übernommen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Bajus. Eine Meldung im Landesbildungszentrum Oldenburg erfolgt automatisch durch die pädaudiologische Klinik. Zeitnah findet eine Erstberatung der Familie durch einen Hausbesuch statt. Ein individueller Förder- und Behandlungsplan in enger Kooperation mit den Fachärzten und dem Gesundheitsamt bzw. der Fachberatung für Hör- und Sprachheilberatung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Herrn Bajus, koordiniert.
Hörgeschädigten Kindergarten
Hörgeschädigte Kinder, die in einem Regel- oder Integrationskindergarten mit einer großen Gruppe überfordert sind, können einen Hörgeschädigtenkindergarten besuchen. Der Landkreis Harburg belegt folgende Einrichtungen:
- Heilpädagogisches Caritas-Zentrum St. Bonifatius in Lüneburg
- Kindertagesstätte für hörgeschädigte Kinder, Norderstr. 65 in Hamburg
Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.
Bei einer Aufnahmeempfehlung für den hörgeschädigten Kindergarten wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.
Internatsbeschulung für hörgeschädigte Schulkinder
Wenn eine Regelschule aufgrund der Hörschädigung nicht besucht werden kann, besteht die Möglichkeit einer Internatsbeschulung im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg.
Das Landesbildungszentrum Oldenburg bietet folgende Schulformen:
- Grundschule
- Haupt- und Realschule
- Zieldifferente Förderung Gehörloser, die Lernhilfe benötigen
Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.
Bei einer Aufnahmeempfehlung für eine Internatsbeschulung im LBZH Oldenburg wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.
Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Hörstörung, gehörlos, Hörschaden, Strachheilkindergarten, schwerhörig, Ohrenschaden, Sprachstörung