Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

    Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2021

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Wurster Nordseeküste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbüttel 13

    27639 Wurster Nordseeküste

    Öffnungszeiten

    Für die Rathäuser in Dorum und Nordholz ist die Vorwahl 04742 zu verwenden. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Di. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr zusätzlich Do. 13.30 Uhr - 18.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04742 870

    Fax: 04742 87105

    E-Mail: gemeinde@gwnk.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2022 (von: Webservice, Gemeinde Wurster Nordseeküste)

    Technisch geändert am 09.02.2025 (von: Webservice, Gemeinde Wurster Nordseeküste)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gehörlos, Hörschaden, Ohrenschaden, schwerhörig, Sprachstörung, Strachheilkindergarten, Hörstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024