Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

    Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

    Ansprechpartner

    FB 50 Soziales und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Hannoversche Straße 6

    31134 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr Mi geschlossen Termine nach Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-4200

    Fax: 05121 301-4204

    E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an. Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten: - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär) - Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) - Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren - Blindenhilfe und Landesblindengeld

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hildesheim - Teilhabe und Rehabilitation

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Hausanschrift

    Hannoversche Straße 6

    31134 Hildesheim

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hörstörung, Strachheilkindergarten, Ohrenschaden, Hörschaden, gehörlos, Sprachstörung, schwerhörig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de