Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Delmenhorst: Hilfen zur Erziehung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Ansprechpartner
Erziehung und Teilhabe
Beschreibung
Die Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe/Erziehungshilfe orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches). Danach sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Angebote und Aufgaben:
- Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien in pädagogischen Fragen
- Förderung und Unterstützung von Eltern zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung
- Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
- Gewährung und Begleitung von bedarfsgerechten Hilfen zur Erziehung, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Vollzeitpflege, Hilfe für junge Volljährige
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen, bis hin zur Inobhutnahme
- Rückführung aus Heimerziehung
- Gewährung und Begleitung von ambulanter Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a des 8. Sozialgesetzbuches
- Inobhutnahme eines Kindes aufgrund von Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie, welche von den Kindeseltern, ggf. mit Unterstützung, nicht abgewendet wird
- Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie bei Ausfall eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile aufgrund von Erkrankung oder anderer zwingender Gründe und keiner möglichen Versorgung des Kindes in der Familie durch ambulante oder teilstationäre Hilfe
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne das Wissen und Einverständnis des Betroffenen werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet. Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.
Die Zuständigkeit der Jugendhilfe/Erziehungshilfe richtet sich nach der Straße, in der das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche wohnt. Das aktuelle Straßenverzeichnis und Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Downloads/Links.
In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung steht die folgende Notfallnummer von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung: (04221) 99-2399.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft über die Polizei unter (04221) 15590 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendamt, Jugend- und Erziehungshilfe, Kinderschutz, Schulassistenz, Schulbegleitung, Kindeswohlgefährdung, Schulmeidung, Frühförderung, Autismusförderung
Kinder- und Jugendhilfe
Beschreibung
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet bei Problemlagen von Eltern, Kindern, Jugendlichen, Familien und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung.
Die einzelnen Sachgebiete mit den unterschiedlichen Hilfsangeboten sind unten aufgelistet. Hier sind die direkten Ansprechpartner/-innen zu finden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Jugendamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007
Stichwörter
Erziehungshilfe, Hilfen für junge Volljährige, Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung