Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Hilfen zur Erziehung
Als Personensorgeberechtigter haben Sie bei der Erziehung Ihres Kindes Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Es kann Ihnen eine Hilfe zur Erziehung gewährt werden, wenn durch das Jugendamt festgestellt wurde, dass die Hilfe für Ihr Kind notwendig und geeignet ist. Folgende Hilfen zur Erziehung gibt es:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Bei einer teilstationären oder stationären Unterbringung Ihres Kindes werden Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Hilfe herangezogen.
Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden.
Als Personensorgeberechtigter haben Sie bei der Erziehung Ihres Kindes Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Es kann Ihnen eine Hilfe zur Erziehung gewährt werden, wenn durch das Jugendamt festgestellt wurde, dass die Hilfe für Ihr Kind notwendig und geeignet ist. Folgende Hilfen zur Erziehung gibt es:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Bei einer teilstationären oder stationären Unterbringung Ihres Kindes werden Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Hilfe herangezogen.
Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Ansprechpartner
Jugendamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Jugendamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Jugendamt - Dienststelle Zeven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Hilfen zur Erziehung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007
Stichwörter
Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige