Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Ansprechpartner
Sozialraum Ilmenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
(Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich) Montag 09.00 - 11.00 Fr. Schneidereith offene Beratung 13.00 - 16.00 (nicht am ersten Montag eines Monats) Fr. Demele Kurenberatung Dienstag 09.00 - 16.00 Hr. Drews Büro Mittwoch 09.00 - 12.00 Fr. Kunz Familien./Schwangeren./ Allgemeine Sozialberatung Donnerstag 16.30 - 18.30 Hr. Beck Offene Beratung Zusätzlich jeden ersten Mittwoch im Monat (Beginn im Dezember) allgemeine Beratung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Embsen, Gemeindebüro, Lindenstr. 2, 21409 Embsen. Jeden letzten Mittwoch im Monat (Beginn November) allgemeine Beratung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Deutsch-Evern, Gemeindebüro, Bahnhofstraße 10, 21407 Deutsch Evern. ; (Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich) Montag 09.00 - 11.00 Fr. Schneidereith offene Beratung 13.00 - 16.00 (nicht am ersten Montag eines Monats) Fr. Demele Kurenberatung Dienstag 09.00 - 16.00 Hr. Drews Büro Mittwoch 09.00 - 12.00 Fr. Kunz Familien./Schwangeren./ Allgemeine Sozialberatung Donnerstag 16.30 - 18.30 Hr. Beck Offene Beratung Zusätzlich jeden ersten Mittwoch im Monat (Beginn im Dezember) allgemeine Beratung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Embsen, Gemeindebüro, Lindenstr. 2, 21409 Embsen. Jeden letzten Mittwoch im Monat (Beginn November) allgemeine Beratung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Deutsch-Evern, Gemeindebüro, Bahnhofstraße 10, 21407 Deutsch Evern.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04134 900591
Internet
Weitere Informationen
Das Sozialraumteam Ilmenau des Caritasverbands Lüneburg hat seine Arbeit in der Samtgemeinde aufgenommen. Es bietet ein offenes Beratungsangebot für Familien, Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Eltern sowie Institutionen vor Ort an. Im Rahmen dieser Tätigkeit stehen die beiden Diplom-Sozialpädagogen für Fragen zu Erziehung, Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Schulproblemen, Schulden oder individuellem Beratungsbedarf zur Verfügung.
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-0
Fax: 04131 26-1653
Kontaktperson
Sven Brüning (Leitung des Fachgebietes Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros - KES)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1535
Fax: 04131 26-2535
Herr Bendzko
Christian Berndt-Idel
Frau Schöning (Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros)
Fax: 04131 26-2385
Telefon Festnetz: 04131 26-1385
Kirsten Lange (Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007
Stichwörter
Erziehungshilfe, Hilfen für junge Volljährige, Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung