Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Harburg: Hilfen zur Erziehung (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Eltern können in ihrer Erziehungsverantwortung durch sozialpädagogische Maßnahmen unterstützt werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Sozialen Dienstes beraten den Hilfebedarf mit der Familie und wählen mit dieser gemeinsam die passende Hilfe aus. Wichtig ist die aktive Mitarbeit der Eltern und Kinder.
Die Hilfen können ambulant und stationär angeboten werden. Sie sind in sich flexibel und reichen von Erziehungsberatung über Sozialpädagogische Familienhilfe bis zur Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
Eltern können in ihrer Erziehungsverantwortung durch sozialpädagogische Maßnahmen unterstützt werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Sozialen Dienstes beraten den Hilfebedarf mit der Familie und wählen mit dieser gemeinsam die passende Hilfe aus. Wichtig ist die aktive Mitarbeit der Eltern und Kinder.
Die Hilfen können ambulant und stationär angeboten werden. Sie sind in sich flexibel und reichen von Erziehungsberatung über Sozialpädagogische Familienhilfe bis zur Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Hinweise für Harburg: Hilfen zur Erziehung (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Die notwendige und geeignete Hilfe zur Erziehung beraten Sie mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Sozialen Dienstes. Die Ansprechpartner finden Sie unten bei der Dienstleistung "Sozialer Dienst" oder erfragen diese im Geschäftszimmer des Sozialen Dienstes (Herr Düllick).
Die finanzielle Abwicklung erfolgt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Ihre Ansprechpartner finden Sie in der angefügten Datei.
Die notwendige und geeignete Hilfe zur Erziehung beraten Sie mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Sozialen Dienstes. Die Ansprechpartner finden Sie unten bei der Dienstleistung "Sozialer Dienst" oder erfragen diese im Geschäftszimmer des Sozialen Dienstes (Herr Düllick).
Die finanzielle Abwicklung erfolgt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Ihre Ansprechpartner finden Sie in der angefügten Datei.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Hilfen zur Erziehung (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007
Stichwörter
Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige