Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Bohmte: Reisepass
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke genommen werden.
Für welches Land Sie einen Reisepass benötigen können Sie unter www.auswaertiges-amt.de erfragen.
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 01.11.2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Passbild)
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verlängerungen sind NICHT möglich.
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke genommen werden.
Für welches Land Sie einen Reisepass benötigen können Sie unter www.auswaertiges-amt.de erfragen.
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 01.11.2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Passbild)
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verlängerungen sind NICHT möglich.
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Bohmte - Bürgerbüro
Beschreibung
Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Einheitsgemeinde Bohmte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1213
49163 Bohmte
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, Reisepaß, Reisepass, Pass, anderer Pass, e-Pass, Reiseausweis, Ferien, Ausweis, Urlaub, verreisen