Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Pass- und Meldewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rechts vom Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rund ums Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schmitz
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Urlaub, Identifikation, Reiseausweis, Reisepass, verreisen, e-Pass, Ausweis, Reisepaß, Pass, Ferien, anderer Pass