Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerinfo / Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westvictorburer Straße 2

    26624 Südbrookmerland

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags      08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags  14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs   08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags                  08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags                        08.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Dieken, Ingo)

    Technisch geändert am 26.05.2023 (von: Dieken, Ingo)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Identifikation, Reisepaß, Reisepass, Pass, anderer Pass, e-Pass, Reiseausweis, Ferien, Ausweis, Urlaub, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)