Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Rastede - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: * jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr * Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;
Kontakt
E-Mail: meldewesen@rastede.de
Kontaktperson
Frau Betke
Telefon Festnetz: 04402 920-194
E-Mail: betke@rastede.de
Frau Pfalz
Telefon Festnetz: 04402 920-137
E-Mail: pfalz@rastede.de
Frau Touré
Telefon Festnetz: 04402 920-136
E-Mail: toure@rastede.de
Fra Wempen
Telefon Festnetz: 04402 920-131
E-Mail: wempen@rastede.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
verreisen, Reisepaß, anderer Pass, e-Pass, Reiseausweis, Identifikation, Reisepass, Ausweis, Pass, Urlaub, Ferien